Ab 2.November 2020 :
1.11.2020 21:21h
Private Musiklehrer im Saarland dürfen den Unterricht weiterhin anbieten.
(Informationen
und
hier)
Bis dato (1.11.2020 14:14h) gibt es keine Rechtsverordnung, die den Präsentunterricht als Einzel-Unterricht in außerschulischen privaten Bildungseinrichtungen ab 2.November im Saarland verbietet.
1.11.2020 14:04h
Bundesverband der freien Musikschulen :
Musikschulen in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen müssen bis zum 30. November 2020 schließen.
31.10.2020:
Musikschulen Saarland November Lockdown:
Ob die privaten Bildungseinrichtungen und Musikschulen vom Lockdown betroffen sein werden und ab 2. November 2020 schließen müssen, nachdem wir Musiklehrer in den letzten Monaten unter großem logistischen, finanziellen und zeitlichem Aufwand den Unterricht unter sicheren Hygienebedingungen ohne erhöhte Infektionsgefahr für unsere Schüler ermöglicht haben, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
In der aktuellen Rechtsverordnung vom 30.10.2020 werden die Unterrichtsstätten im Saarland für Musik und Kunst nicht explizit erwähnt, weder unter den Bildungseinrichtungen, Kultureinrichtungen noch unter den Freizeitangeboten, die im Saarland bis auf wenige Ausnahmen verboten sind ab 2.November.
Allerdings werden die Musikschulen und Kunstschulen in der in Hessen geltenden aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung als „Freizeiteinrichtung“ – wo wir Pädagogen unsere Arbeit sicherlich nicht primär einordnen – explizit benannt und ausdrücklich die Angebote für den Publikumsverkehr verboten.
(Stand: 31.10.2020 18:18h)
https://corona.saarland.de/DE/faq/haeufigste-fragen/allgemeine-fragen/allgemeine-fragen.html
…
https://www.musikschulen.de/aktuelles/corona/wiedereinstieg/index.html
(Stand 31.10.2020 9:09h)
Informationen hierzu folgen zeitnah.
(Stand: 30.10.20 – 9:10h)