Ab dem 02.12.21 gelten im Saarland neue Regeln für Musikunterricht / künstlerischen Unterricht.
– Unterricht nur möglich unter 2G+ Bedingungen für Schülerinnen und Schüler, die nachweisen können, dass sie genesen oder geimpft sind. Ausnahme für alle Kinder unter 6 Jahren, Kinder und Jugendliche die regelmäßig in der Schule getestet werden sowie Personen, die nachweislich keine Impfung erhalten können.
Beim Eintritt besteht Maskenpflicht.
Zur Zeit ist nur Einzelunterricht möglich.
Die Rechtsverordnung im Original:
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-21-12-01.html
Für eventuelle offene Fragen bin ich werktags von 11 – 19 Uhr erreichbar.
Seit dem 20.11.21 gelten im Saarland neue Regeln für Musikunterricht / künstlerischen Unterricht.
– Unterricht nur möglich unter 2G – Bedingungen für Schülerinnen und Schüler, die nachweisen können, dass sie genesen oder geimpft sind. Ausnahme für alle Kinder unter 6 Jahren, Kinder und Jugendliche die regelmäßig in der Schule getestet werden sowie Personen, die nachweislich keine Impfung erhalten können.
Beim Eintritt besteht Maskenpflicht.
Zur Zeit ist nur Einzelunterricht möglich.
Die Rechtsverordnung im Original:
https://bit.ly/3r0nuJH
Für eventuelle offene Fragen bin ich werktags von 11 – 19 Uhr erreichbar.